Treppenlifte werden oft von Kostenträgern bezuschusst

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empfohlene, kompetente und geschulte Techniker informieren Sie über Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte.

Zuschüsse erhalten Sie oft von:
Krankenkassen
Pflegekassen
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Bundesanstalt für Arbeit
Sozialhilfe
Trägern der Hauptfürsorgestellen
Berufsgenossenschaften

 

Neues Pflegestärkungsgesetz 2015: Bei einer Einstufung in die Pflegestufe 0 , 1 , 2 ,3 kann ein Arzt einen Treppenlift oder auch Plattformlift verordnen.
Ihre Krankenkasse wird den Antrag auf einen Lift in jedem Fall prüfen.
In der Regel bezuschussen die Pflegekassen einen generalüberholten oder neuen Treppenlift mit ca. 4.000 €. Wenn zwei Pflegebedürftige im Haushalt leben beträgt der Zuschuss in der Regel maximal 8.000 €.

Bei einem Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften für solche Sachverhalte und die Übernahme der Kosten zuständig. Bei Unfällen die durch Dritte verursacht wurden, derjenige, der den Unfall verursacht hat.

Staatliche Förderung und Zuschüsse für Treppenlifte
Hier sind vor allem die staatlichen und regionalen Wohnungsbauförderungsprogramme zu nennen.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken finanzierung@treppenlifte-secondhand.de

Service

 

Secondhand Treppenlifte Hamburg

Anckelmannsplatz 1
D 20537 Hamburg
Tel 0800-1010902


hh@sitzlifte-hamburg.de

 

Secondhand Treppenlifte
in der Schweiz
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Secondhand Treppenlifte
in Österreich
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